Artikel weiterempfehlen Funktion sollte deaktiviert werden
Weitersagen lohnt sich nicht - zumindest wenn es sich um das Zusenden von unverlangten Empfehlungsmails handelt. So lautet die Ansicht des BGH (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12) hinsichtlich der Tell a Friend Funktion.
Der BGH hat in seiner Entscheidung zu der Empfehlungsfunktion „Tell a Friend“ unmissverständlich Position bezogen und gleichsam dieser „einwilligungslosen Marketingoption“ ein vorläufiges Ende beschert.
Quelle: http://www.onlinehaendler-news.de
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Björn Fischer
- Inhaber
- Programmierer